Die Gemeinden sind ermächtigt, zum Zwecke der Versorgungssicherung Meldedaten zu benützen.
Rückverweise
VerssG 1992 · Versorgungssicherungsgesetz
Art. 2 § 22
…Mit der Vollziehung des Art. II dieses Bundesgesetzes sind betraut: 1. hinsichtlich des § 14 Abs. 2 Z 1 der Bundeskanzler bzw. nach Maßgabe ihrer Zuständigkeit…