§ 49
§ 49 — VermG
§ 49 — VermG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 306/1968
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1969
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12147479
Zuletzt nach Updates gesucht am
Ein auf die in der Natur ersichtlichen Grenzen eines Grundstückes gegründeter Anspruch kann demjenigen nicht entgegengesetzt werden, der ein Recht im Vertrauen auf die im Grenzkataster enthaltenen Grenzen erworben hat.