§ 32b
In Kraft seit 01. November 2016
Up-to-date
Abschreibungen von Trennstücken eines im Grenzkataster einverleibten Grundstückes und Zuschreibungen zu Grundstücken des Grundsteuerkatasters sind in den Fällen des § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes sowie bei Trennstücken, deren Fläche 50 m 2 nicht übersteigt, zulässig.
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