VBKG
Gliederung
2. Abschnitt Tätigkeit der zuständigen Behörde
§ 6b Heranziehung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
§ 6b VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
§ 6b Heranziehung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
…§ 6b. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben der zuständigen Behörde auf deren Ersuchen bei einer auf Grund eines Beschlusses nach § 6a durchgeführten behördlichen Nachschau…
§ 14 Inkrafttreten
…Der Titel, die §§ 1 und 2 samt Überschriften, die §§ 3 bis 5 , die §§ 6, 6a und 6b samt Überschriften, § 7 , die §§ 7a, 7b, 7c, 8, 8a, 8b, 8c, 9, 10, 12, 12a und 13 samt Überschriften, die…
§ 13 Vollziehung
…8c und 12 sowie des Anhangs die Bundesministerin bzw. der Bundesminister, in deren bzw. dessen Wirkungsbereich die jeweils zuständige Behörde fällt, 3. hinsichtlich § 6b die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Inneres, 4. hinsichtlich § 12a die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemeinsam mit…
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