§ 6b Heranziehung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
In Kraft seit 26. März 2021
Up-to-date
Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben der zuständigen Behörde auf deren Ersuchen bei einer auf Grund eines Beschlusses nach § 6a durchgeführten behördlichen Nachschau im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereichs Hilfe zu leisten.
Rückverweise
VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
§ 13 Vollziehung
…8c und 12 sowie des Anhangs die Bundesministerin bzw. der Bundesminister, in deren bzw. dessen Wirkungsbereich die jeweils zuständige Behörde fällt, 3. hinsichtlich § 6b die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Inneres, 4. hinsichtlich § 12a die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemeinsam mit…