(1) Zuständige Behörden nach Art. 3 Nummer 6 VBKVO sind
1. der Bundeskartellanwalt für die Vorschriften zur Umsetzung der im Anhang unter Z 1 angeführten Richtlinien sowie für die im Anhang unter Z 1 angeführten Verordnungen und die zu deren Ausführung ergangenen Vorschriften,
2. die Schienen-Control GmbH für die im Anhang unter Z 2 angeführten Verordnungen und die zu deren Ausführung ergangenen Vorschriften,
3. das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen für die Vorschriften zur Umsetzung der im Anhang unter Z 3 angeführten Richtlinien sowie für die im Anhang unter Z 3 angeführten Verordnungen und die zu deren Ausführung ergangenen Vorschriften,
4. die Kommunikationsbehörde Austria („KommAustria“) für die Vorschriften zur Umsetzung der im Anhang unter Z 4 angeführten Richtlinie,
5. das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen für die Vorschriften zur Umsetzung der im Anhang unter Z 5 angeführten Richtlinie,
6. das Fernmeldebüro für die Vorschrift zur Umsetzung der im Anhang unter Z 6 angeführten Richtlinie und
7. die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für die Vorschriften zur Umsetzung der im Anhang unter Z 7 angeführten Richtlinie.
(2) Fällt ein Verstoß nach der Verbraucherbehördenkooperationsverordnung in den Zuständigkeitsbereich mehrerer Behörden, so haben diese einander über ihre Tätigkeit zu unterrichten und ihre weitere Vorgangsweise untereinander abzustimmen.
Rückverweise
VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
§ 13 Vollziehung
…der §§ 2, 9, und 10 die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, 2. hinsichtlich der §§ 3, 4, 5, 6, 7, 7a, 7b und 8a Abs. 1, der §§ 8c und 12 sowie des Anhangs die Bundesministerin bzw. der…
§ 4 Ausübung der Befugnisse
…dieses Abschnitts sowie der Verbraucherbehördenkooperationsverordnung aus. Die Ausübung erfolgt 1. unmittelbar in eigener Verantwortung nach den §§ 6, 7 Abs. 2 und 3 und § 7a Abs. 2 sowie nach Art. 9 Abs. 3 Buchstabe d, Abs. 4 Buchstabe d, Abs…
§ 8b Verständigungs- und Auskunftspflichten der Staatsanwaltschaft und des Strafgerichts
…der Untersuchungshaft sowie über die rechtskräftige Entscheidung unter Anschluss der verfahrensbeendenden Entscheidung die zuständige Behörde zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu verständigen. (2) Die in § 3 Abs. 1 genannten zuständigen Behörden sind berechtigt, sämtliche nach der Strafprozeßordnung 1975 ermittelten personenbezogenen Daten, insbesondere auch solche, die durch Ermittlungsmaßnahmen nach dem…
§ 9 Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
…1) Die zentrale Verbindungsstelle hat das Auskunfts- und Durchsetzungsersuchen einer ersuchenden Behörde im Sinne des Art. 3 Nummer 9 VBKVO der nach § 3 Abs. 1 zuständigen Behörde zu übermitteln. Wenn ein Verstoß innerhalb der Union in den Zuständigkeitsbereich…