§ 88 Einstufung in die Entlohnungsschemata I und II
In Kraft seit 01. Januar 1999
Up-to-date
VBG
Gliederung
Abschnitt VIII Übergangsbestimmungen
2. Unterabschnitt Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata I und II
§ 88 Einstufung in die Entlohnungsschemata I und II
Einstufungen auf Planstellen der Entlohnungsschemata I und II sind nach Ablauf des 31. Dezember 1998 nur mehr für Vertragsbedienstete zulässig, die einem dieser beiden Schemata bereits angehören.
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