§ 36e Verbot unentgeltlicher Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse
In Kraft seit 01. Januar 2012
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VBG
Gliederung
Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II
§ 36e Verbot unentgeltlicher Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse
Die Begründung eines unentgeltlichen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses zum Bund ist unzulässig.
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