VBG
Gliederung
Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II
§ 27b Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Menschen mit Behinderung
(1) Der Vertragsbedienstete hat Anspruch auf Erhöhung des ihm gemäß § 27a gebührenden Urlaubsausmaßes um 16 Stunden, wenn am 1. Juli des jeweiligen Kalenderjahres eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
1. Bezug einer Rente auf Grund des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152, des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, oder des HEG wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit;
2. Bezug einer Rente als Folge eines Dienstunfalles oder einer Berufskrankheit im Dienste einer Gebietskörperschaft;
3. Besitz eines Bescheides gemäß § 14 Abs. 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes;
4. Besitz einer Gleichstellungsbescheinigung gemäß § 13 Abs. 2 des Invalideneinstellungsgesetzes 1953, BGBl. Nr. 21, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 55/1958 oder gemäß § 13 Abs. 2 des Invalideneinstellungsgesetzes 1969 in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 329/1973.
(2) Das im Abs. 1 genannte Ausmaß von 16 Stunden erhöht sich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens
| 40 vH auf | 32 Stunden, |
| 50 vH auf | 40 Stunden. |
(3) Der blinde Vertragsbedienstete hat jedenfalls Anspruch auf Erhöhung des Urlaubsausmaßes um 40 Stunden.
§ 27b VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 27b Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Menschen mit Behinderung
…§ 27b. (1) Der Vertragsbedienstete hat Anspruch auf Erhöhung des ihm gemäß § 27a gebührenden Urlaubsausmaßes um 16 Stunden, wenn am 1. Juli des jeweiligen…
§ 27c Änderung des Urlaubsausmaßes
…§ 27c. (1) Das in den §§ 27a und 27b ausgedrückte Urlaubsausmaß ändert sich entsprechend, wenn die oder der Vertragsbedienstete 1. nicht vollbeschäftigt ist oder 2. eine Dienstfreistellung gemäß § 29g, § 29i…
§ 27a Ausmaß des Erholungsurlaubs
…Lehrverhältnis zum Bund verbrauchte Erholungsurlaub oder vergleichbare Freistellungsanspruch ist vom gesamten Urlaubsanspruch abzuziehen. (4) Das in den Abs. 1 und 2 und § 27b ausgedrückte Urlaubsausmaß erhöht sich entsprechend, wenn die oder der Vertragsbedienstete einem verlängerten Dienstplan im Sinne des § 48 Abs. 6 BDG 1979…
§ 29 Heimaturlaub
…sich das Ausmaß des Heimaturlaubes um die bereits als Erholungsurlaub verbrauchte Zeit. (7) § 27a Abs. 4 und 5 , die §§ 27b und 27c , § 27e Abs. 1 und die §§ 27f bis 28 gelten auch für den Heimaturlaub. (8) Die Abs. …
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