§ 27 Anspruch auf Erholungsurlaub
In Kraft seit 01. Januar 1994
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VBG
Gliederung
Monatsentgelt des Entlohnungsschemas II
§ 27 Anspruch auf Erholungsurlaub
Der Vertragsbedienstete hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub.
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