Volksbefragungen auf Grund des Artikels 49b des Bundes-Verfassungsgesetzes unterliegen dem in diesem Bundesgesetz geregelten Verfahren.
Rückverweise
VBefrG · Volksbefragungsgesetz 1989
§ 21
…1) Mit der Vollziehung des § 2 Abs. 2 ist die Bundesregierung, mit der Vollziehung der übrigen Bestimmungen ist der Bundesminister für Inneres betraut…