Anl. 1
In Kraft seit 01. Januar 2024
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hauptdokument.img1is.pngPNGRückverweise
VBefrG · Volksbefragungsgesetz 1989
§ 21
…1) Mit der Vollziehung des § 2 Abs. 2 ist die Bundesregierung, mit der Vollziehung der übrigen Bestimmungen ist der Bundesminister für Inneres betraut…
§ 6
…1) Nach Anordnung der Volksbefragung haben die Gemeinden gemäß den folgenden Vorschriften Stimmlisten herzustellen. (2) Zunächst ist über allfällige, nach den Bestimmungen des Wählerevidenzgesetzes 2018…