§ 223 Interne Kontrollmechanismen auf Gruppenebene
§ 223 Interne Kontrollmechanismen auf Gruppenebene — VAG 2016
§ 223 Interne Kontrollmechanismen auf Gruppenebene — VAG 2016
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 34/2015
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2016
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40169144
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die internen Kontrollmechanismen haben zusätzlich zu § 222 zumindest Folgendes zu umfassen:
1. angemessene Mechanismen in Bezug auf die Solvabilität der Gruppe, die es ermöglichen, alle wesentlichen Risiken zu erkennen und zu messen und diese angemessen mit anrechenbaren Eigenmitteln zu unterlegen und
2. ein ordnungsgemäßes Berichtswesen und ordnungsgemäße Rechnungslegungsverfahren zur Überwachung und Steuerung von gruppeninternen Transaktionen und der Risikokonzentration.
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