§ 192 Externe Modelle und Daten
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Die Verwendung eines von Dritten erhaltenen Modells oder von Dritten erhaltener Daten stellt keine Rechtfertigung für eine Ausnahme von den Anforderungen an das interne Modell gemäß § 186 bis § 191 dar.
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