§ 192 Externe Modelle und Daten
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
VAG 2016
Gliederung
8. Hauptstück Solvabilität
5. Abschnitt Berechnung der Solvenzkapitalanforderung unter Verwendung eines internen Modells
§ 192 Externe Modelle und Daten
Die Verwendung eines von Dritten erhaltenen Modells oder von Dritten erhaltener Daten stellt keine Rechtfertigung für eine Ausnahme von den Anforderungen an das interne Modell gemäß § 186 bis § 191 dar.
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