§ 192 Externe Modelle und Daten
§ 192 Externe Modelle und Daten — VAG 2016
§ 192 Externe Modelle und Daten — VAG 2016
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 34/2015
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2016
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40169113
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die Verwendung eines von Dritten erhaltenen Modells oder von Dritten erhaltener Daten stellt keine Rechtfertigung für eine Ausnahme von den Anforderungen an das interne Modell gemäß § 186 bis § 191 dar.
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