§ 189 Zuordnung von Gewinnen und Verlusten
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
VAG 2016
Gliederung
8. Hauptstück Solvabilität
5. Abschnitt Berechnung der Solvenzkapitalanforderung unter Verwendung eines internen Modells
§ 189 Zuordnung von Gewinnen und Verlusten
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben mindestens einmal jährlich die Ursachen und die Quellen von Gewinnen und Verlusten jedes Hauptgeschäftsbereichs zu untersuchen. Hierbei ist aufzuzeigen, wie die im internen Modell gewählte Risikokategorisierung die Ursachen und Quellen der Gewinne und Verluste erklärt. Die Risikokategorisierung und die Zuweisung von Gewinnen und Verlusten müssen das Risikoprofil des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens widerspiegeln.
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