§ 183 Besondere Bestimmungen für die Genehmigung interner Modelle in Form von Partialmodellen
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
VAG 2016
Gliederung
8. Hauptstück Solvabilität
5. Abschnitt Berechnung der Solvenzkapitalanforderung unter Verwendung eines internen Modells
§ 183 Besondere Bestimmungen für die Genehmigung interner Modelle in Form von Partialmodellen
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