§ 169 Allgemeine Bestimmungen
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
VAG 2016
Gliederung
Die Eigenmittel bestehen aus der Summe der Basiseigenmittel gemäß § 170 Abs. 1 und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 171.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden