§ 156 Lagebericht und Konzernlagebericht
§ 156 Lagebericht und Konzernlagebericht — VAG 2016
§ 156 Lagebericht und Konzernlagebericht — VAG 2016
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 34/2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2015
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2016
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40171545
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Im Lagebericht ist auch über
1. die Teile der Geschäftsgebarung, die gemäß § 109 auf ein anderes Unternehmen ausgelagert sind, unter Anführung des Namens und Sitzes des Unternehmens, und
2. den Geschäftsverlauf in den einzelnen Versicherungszweigen des direkten Geschäfts und über den Einfluss des Ergebnisses des indirekten Geschäfts auf das Ergebnis des Geschäftsjahres
zu berichten.
(2) § 267 Abs. 4 UGB ist nicht anzuwenden.
Entscheidungen 0
Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen
Rechtssätze 0
Keine verknüpften Rechtssätze zu diesem Paragrafen