§ 118 Compliance-Funktion
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
VAG 2016
Gliederung
5. Hauptstück Governance
4. Abschnitt Interne Kontrolle, Compliance und interne Revisions-Funktion
§ 118 Compliance-Funktion
Die Compliance-Funktion hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
1. Beratung des Vorstands bzw. des Verwaltungsrats und der geschäftsführenden Direktoren in Bezug auf die Einhaltung der für den Betrieb der Vertragsversicherung geltenden Vorschriften,
2. Beurteilung der möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfelds auf die Tätigkeit des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens und
3. Identifizierung und Beurteilung des mit der Nicht-Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verbundenen Risikos (Compliance-Risiko).
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