§ 5 Einziehung
§ 5 Einziehung — UWG
§ 5 Einziehung — UWG
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 448/1984 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007
Inkrafttretungsdatum
12. Dezember 2007
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40091892
Zuletzt nach Updates gesucht am
Auf Antrag des Anklägers oder des zur Anklage Berechtigten kann unter sinngemäßer Anwendung der §§ 33 und 41 des Mediengesetzes auf Einziehung erkannt werden.
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