§ 46 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 20. Juli 2022
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UWG
Gliederung
III. ABSCHNITT GEMEINSAME UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 46 Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
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