BundesrechtBundesgesetzeBundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb§ 46

§ 46Sprachliche Gleichbehandlung

In Kraft seit 20. Juli 2022
Up-to-date

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

Rückverweise