BundesrechtBundesgesetzeBundesgesetz gegen den unlauteren WettbewerbII. ABSCHNITT VERWALTUNGSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN4. Vorschriften über Kennzeichnungen§ 33a

§ 33a4a. Ankündigung von Ausverkäufen aus besonderen Gründen

In Kraft seit 12. Juli 2013
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