(Anm.: Z 1 und 2 betreffen die Änderungen des UStG)
3. § 4 Abs. 9, § 6 Abs. 1 Z 27, § 6 Abs. 4 Z 9, § 7 Abs. 1 Z 3 lit. c, § 11 Abs. 6, § 12 Abs. 6, § 12 Abs. 13, § 14 Abs. 1 Z 1 lit. a und lit. b, § 17 Abs. 2 Z 2, § 17 Abs. 3, § 21 Abs. 1a, § 21 Abs. 2, § 21 Abs. 6, § 22 Abs. 7, § 24 Abs. 5, § 24a Abs. 3, Art. 1 Abs. 4 Z 2, Art. 3 Abs. 5 Z 1, Art. 21 Abs. 9, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2001, sind auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
Rückverweise
UStG 1994 · Umsatzsteuergesetz 1994
Art. 79 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009, zu den §§ 6 und 10, BGBl. Nr. 663/1994)
…7 (Änderung des Strafgesetzbuches), Art. 27 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988), Art. 28 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988), Art. 29 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994), Art. 30 (Änderung des Bewertungsgesetzes 1955), Art. 31 (Änderung des Gebührengesetzes 1957), Art. 33 (Änderung der Bundesabgabenordnung), Art. 34 (Änderung…
§ 19 Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld
…diese Steuer haftet. (1e) Die Steuer wird vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn dieser Unternehmer ist, bei a) der Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten im Sinne des Art. 3 der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG…
§ 3 Lieferung
…endet, oder b) der Unternehmer die Sonderregelung gemäß § 25b in Anspruch nimmt. Ein Einfuhr-Versandhandel liegt vor bei Lieferungen an einen Abnehmer gemäß Art. 3 Abs. 4, bei denen Gegenstände durch den Lieferer oder für dessen Rechnung vom Drittlandsgebiet in einen Mitgliedstaat versandt oder befördert werden, einschließlich jene, an…
§ 18 Aufzeichnungspflichten und buchmäßiger Nachweis
…Umsätzen ganz oder teilweise zuzurechnen sind. Außerdem hat der Unternehmer in diesen Fällen die Entgelte für die Umsätze, die nach § 12 Abs. 3 oder Art. 12 Abs. 5 den Vorsteuerabzug ausschließen, getrennt von den übrigen Entgelten aufzuzeichnen, wobei die Verpflichtung zur Trennung der Entgelte nach Abs. 2…