BundesrechtBundesgesetzeUrheberrechtsgesetzTeil 1 UrheberrechtAbschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte NutzungenUnterabschnitt 1 Gesetzlich erlaubte Nutzungen(XXXX) §§ 52a und 52b

(XXXX) §§ 52a und 52b(weggefallen)

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