BundesrechtBundesgesetzeUrheberrechtsgesetzTeil 1 UrheberrechtAbschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte NutzungenUnterabschnitt 5 Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister WerkeUnterabschnitt 5a Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen nicht verfügbarer Werke§ 61g

§ 61gGesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis

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