BundesrechtBundesgesetzeUrheberrechtsgesetzTeil 1 UrheberrechtAbschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte NutzungenUnterabschnitt 5 Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister WerkeUnterabschnitt 5a Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen nicht verfügbarer Werke§ 61f

§ 61fInformation über nicht verfügbare Werke

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