BundesrechtBundesgesetzeUrheberrechtsgesetzTeil 1 UrheberrechtAbschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte NutzungenUnterabschnitt 3 Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen§ 56

§ 56Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben

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