§ 40g Wiedergaberecht
§ 40g Wiedergaberecht — UrhG
§ 40g Wiedergaberecht — UrhG
Anmerkung
ÜR: Art. IV, BGBl. I Nr. 25/1998
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 111/1936 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/1998
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1998
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12040044
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