Der Urheber hat das ausschließliche Recht, ein Datenbankwerk öffentlich wiederzugeben.
Rückverweise
UrhG · Urheberrechtsgesetz
§ 42g Digitale Nutzungen in Unterricht und Lehre
…für eine öffentliche Wiedergabe nach § 18 Abs. 3 benutzen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, sowie ein Datenbankwerk öffentlich wiedergeben (§ 40g), wenn 1. dies unter der Verantwortung der Bildungseinrichtung in ihren Räumlichkeiten oder an anderen Orten stattfindet oder 2. in einer gesicherten elektronischen Umgebung stattfindet, zu…
§ 42d Menschen mit Behinderungen
…einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des EWR haben, in gemeinnütziger Weise verbreiten, durch Rundfunk senden, der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, nach § 40g öffentlich wiedergeben und zu öffentlichen Vorträgen, Aufführungen und Vorführungen nutzen. (6) Befugte Stellen für Seh- und Lesebehinderungen, die nach Abs. 5 Z 2…