UrhG
Gliederung
Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
Anlage (zu § 61a) Quellen einer sorgfältigen Suche
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3731 - 3732)
1. Für veröffentlichte Bücher: a)der Katalog der Deutschen Nationalbibliothek sowie die von Bibliotheken und anderen Institutionen geführten Bibliothekskataloge und Schlagwortlisten;b)Informationen der Verleger- und Autorenverbände, insbesondere das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB);c)bestehende Datenbanken und Verzeichnisse, WATCH (Writers, Artists and their Copyright Holders) und die ISBN (International Standard Book Number);d)die Datenbanken der entsprechenden Verwertungsgesellschaften, insbesondere der mit der Wahrnehmung von Vervielfältigungsrechten betrauten Verwertungsgesellschaften wie die Datenbank der VG Wort;e)Quellen, die mehrere Datenbanken und Verzeichnisse zusammenfassen, einschließlich der Gemeinsamen Normdatei (GND), VIAF (Virtual International Authority Files) und ARROW (Accessible Registries of Rights Information and Orphan Works);
2. für Zeitungen, Zeitschriften, Fachzeitschriften und Periodika: a)das deutsche ISSN (International Standard Serial Number) – Zentrum für regelmäßige Veröffentlichungen;b)Indexe und Kataloge von Bibliotheksbeständen und -sammlungen, insbesondere der Katalog der Deutschen Nationalbibliothek sowie die Zeitschriftendatenbank (ZDB);c)Depots amtlich hinterlegter Pflichtexemplare;d)Verlegerverbände und Autoren- und Journalistenverbände, insbesondere das Verzeichnis lieferbarer Zeitschriften (VLZ), das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB), Banger Online, STAMM und pressekatalog.de;e)die Datenbanken der entsprechenden Verwertungsgesellschaften, einschließlich der mit der Wahrnehmung von Vervielfältigungsrechten betrauten Verwertungsgesellschaften, insbesondere die Datenbank der VG Wort;
3. für visuelle Werke, einschließlich Werken der bildenden Künste, Fotografien, Illustrationen, Design- und Architekturwerken, sowie für deren Entwürfe und für sonstige derartige Werke, die in Büchern, Zeitschriften, Zeitungen und Magazinen oder anderen Werken enthalten sind: a)die in den Ziffern 1 und 2 genannten Quellen;b)die Datenbanken der entsprechenden Verwertungsgesellschaften, insbesondere der Verwertungsgesellschaften für bildende Künste, einschließlich der mit der Wahrnehmung von Vervielfältigungsrechten betrauten Verwertungsgesellschaften wie die Datenbank der VG BildKunst;c)die Datenbanken von Bildagenturen;
5. für Bestandsinhalte, die nicht erschienen sind oder nicht gesendet wurden: a)aktuelle und ursprüngliche Eigentümer des Werkstücks;b)nationale Nachlassverzeichnisse (Zentrale Datenbank Nachlässe und Kalliope);c)Findbücher der nationalen Archive;d)Bestandsverzeichnisse von Museen;e)Auskunftsdateien und Telefonbücher.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden