Spruch Die detaillierte Beschreibung eines Fernsehspiels, das aus einer Kombination längst bekannter Spielelemente besteht - hier: Wettrennspiel mit Glücks- und Straffeldern, verbunden mit einem Ratespiel, dessen Fragen zugleich mit dem Vorrücken der Teilnehmer durch einen Zufallsgenerator bestimmt werden …
Text Die Kläger beantragten die Fällung des Urteils: der beklagte Österreichische Rundfunk (ORF) sei schuldig, 1. weitere Aufführungen und Sendungen des Fernsehspieles "Glücksreiter" zu unterlassen, welches durch folgende Merkmale charakterisiert ist: a) 4 Mitspieler bewegen sich als "Glücksreiter" auf…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Gemäß § 1 Abs. 1 UrhG sind Werke iS dieses Gesetzes eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Baukunst, der bildenden Kunst und der Filmkunst. Werke der Literatur iS des Gesetzes sind ua. gemäß § 2 Z 1 UrhG Sprachwerke aller Art. Gegenstand…