§ 3 Zuständigkeit
In Kraft seit 01. Oktober 1997
Up-to-date
Für das Reorganisationsverfahren ist der Gerichtshof erster Instanz zuständig, in dessen Sprengel das Unternehmen betrieben wird, für den Bereich des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien das Handelsgericht Wien.
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