3R49/03b—OLG Wien Entscheidung
26. Mai 2003
…§ 25, Rz 46a ff). Die Haftung steht daher in engem Zusammenhang mit diesen vertraglichen Pflichten der Geschäftsführer. Dies macht auch die Bestimmung des § 27 URG deutlich, wonach die Haftung entfällt, wenn bewiesen wird, dass die Insolvenz aus anderen Gründen als wegen der Unterlassung der Reorganisation eingetreten ist. Die organschaftliche Sonderbeziehung…