Reorganisationsmaßnahmen unterliegen nicht den Bestimmungen des Eigenkapitalersatzrechts.
Rückverweise
URG · Unternehmensreorganisationsgesetz
Art. 6 In-Kraft-Tretens- und Übergangsbestimmungen
…Art. II bis V treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft. (Anm.: Abs. 2 bis 6 betreffen andere Rechtsvorschriften) (7) § 21 URG in der Fassung des Art. IV ist auf Reorganisationsverfahren anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 eingeleitet werden.…
IO · Insolvenzordnung
Art. 6 In-Kraft-Tretens- und Übergangsbestimmungen
…der Fassung des Art. II sind auf Anträge auf Konkurseröffnung, die nach dem 31. Dezember 2003 bei Gericht einlangen, anzuwenden. (7) § 21 URG in der Fassung des Art. IV ist auf Reorganisationsverfahren anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 eingeleitet werden.…