1Ob18/53—OGH Entscheidung
22. Januar 1953
…es gegen eine nicht mehr bestehende Person ergangen ist. Grundsätzlich muß der Standpunkt eingenommen werden, daß die umgewandelte Gesellschaft nach den §§ 14, 9, 4 Umwandlungsgesetz mit der Eintragung der Umwandlung erlischt. Dieser Grundsatz muß jedoch dann eine Ausnahme erleiden, wenn geltend gemacht werden soll, daß die Gesellschaft durch die Umwandlung…