(1) Wer Vermögen durch eine Umgründung überträgt oder übernimmt, hat die Umgründung abweichend von der Frist des § 121 der Bundesabgabenordnung innerhalb der im ersten Hauptstück genannten Frist dem für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zuständigen Finanzamt unter Verwendung des dafür vorgesehenen amtlichen Formulars elektronisch über FinanzOnline anzuzeigen. Dies berührt die Meldeverpflichtung nach § 13 nicht. Abweichend vom ersten Satz kann von einer Anzeige in elektronischer Form abgesehen werden, wenn der übertragende oder der übernehmende Rechtsträger im Zeitpunkt des Beschlusses oder der vertraglichen Unterfertigung der Umgründung nicht über eine inländische Steuernummer verfügt.
(2) Die sich auf Grund einer Umgründung ergebenden oder die zu übernehmenden Buchwerte oder Anschaffungskosten von Anteilen sind von den davon Betroffenen und im Falle eines unentgeltlichen Erwerbes von ihren Rechtsnachfolgern aufzuzeichnen und evident zu halten.
Rückverweise
UmgrMV · Umgründungsmeldeverordnung
§ 4 Verhältnis zur Anzeige einer Umgründung
…nach den Vorgaben dieser Verordnung hat der meldende Steuerpflichtige (§ 2 Abs. 1) auch seine Verpflichtung zur Anzeige dieser Umgründung nach § 43 Abs. 1 UmgrStG erfüllt; die Anzeigeverpflichtung der anderen an der Umgründung beteiligten Steuerpflichtigen kann ebenso im Rahmen der Meldung erfüllt werden.…
UmgrStG · Umgründungssteuergesetz
Anl. 1
…Die Nachversteuerung hat in dem mit dem Einbringungsstichtag endenden oder dem der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahr zu erfolgen. j) Die Aufzeichnungs- und Evidenzhaltungspflicht gemäß § 43 gilt ab 1. Jänner 1997 und erstreckt sich auch auf alle Buchwerte und Anschaffungskosten von Anteilen, die sich auf Grund einer Umgründung im Sinne…
§ 13 Einbringungsstichtag
…durch Verordnung näher zu bestimmen und dabei vorzusehen, dass die Meldung in elektronischer Form zu erfolgen hat und diesfalls eine gesonderte Anzeige gemäß § 43 Abs. 1 entfallen kann. Erfolgt die Anmeldung oder Meldung nach Ablauf der genannten Frist, gilt als Einbringungsstichtag der Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages, wenn…