§ 27 Entfall der Eigenüberwachung
In Kraft seit 03. August 2004
Up-to-date
UMG
Gliederung
IV. Abschnitt Verwaltungsvereinfachungen für EMAS-Organisationen
§ 27 Entfall der Eigenüberwachung
Für in ein Verzeichnis gemäß § 16 eingetragene Organisationen entfällt die Verpflichtung zur Eigenüberwachung gemäß § 82b GewO 1994 und § 134 Abs. 4 WRG.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden