§ 27 Entfall der Eigenüberwachung
In Kraft seit 03. August 2004
Up-to-date
Für in ein Verzeichnis gemäß § 16 eingetragene Organisationen entfällt die Verpflichtung zur Eigenüberwachung gemäß § 82b GewO 1994 und § 134 Abs. 4 WRG.
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