UHG
Gliederung
I. ABSCHNITT Vorschriften für nichtverbücherte Liegenschaften und für Bauwerke
§ 16
Rekurse sind samt der Urschrift der angefochtenen Entscheidung einzureihen.
§ 28 UHG · UHG · Urkundenhinterlegungsgesetz
§ 28
…1955 mit der Änderung anzuwenden, daß an die Stelle der Anmerkung der Abweisung und deren Löschung die Hinterlegung der entsprechenden Beschlüsse tritt. Der § 16 ist anzuwenden.…
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