Bei der Berechnung der Distanzfracht kommt in Anschlag nicht allein das Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der noch zurückzulegenden Entfernung, sondern auch das Verhältnis des Aufwandes an Kosten und Zeit, der Gefahren und Mühen, welche durchschnittlich mit dem vollendeten Teile der Reise verbunden sind, zu denen des nicht vollendeten Teiles.
§ 670 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 670
…Überfahrtsgeld nach dem Verhältnisse der zurückgelegten zur ganzen Reise zu zahlen. (3) Bei der Berechnung des zu zahlenden Betrags ist die Vorschrift des § 631 maßgebend.…
§ 634
…welchem es sich zur Zeit der Erklärung des Rücktritts befindet. (5) Für den zurückgelegten Teil der Reise ist der Befrachter Distanzfracht ( §§ 630, 631 ) zu zahlen verpflichtet. (6) Ist das Schiff infolge des Hindernisses in den Abgangshafen oder in einen anderen Hafen zurückgekehrt, so wird bei der Berechnung der…
§ 640
…auch vor dem Antritte der Reise aus dem letzteren, aufgelöst, so erhält der Verfrachter für die Zureise eine nach den Grundsätzen der Distanzfracht ( § 631 ) zu bemessende Entschädigung. (2) In anderen Fällen einer zusammengesetzten Reise kommen die §§ 628 bis 639 insoweit zur Anwendung, als die Natur und…
§ 641
(1) Bezieht sich der Vertrag nicht auf das Schiff im ganzen, sondern nur auf einen verhältnismäßigen Teil oder einen bestimmt bezeichneten Raum des Schiffes oder auf Stückgüter, so gelten die Vorschriften der §§ 628 bis 640 mit folgenden Abweichungen: 1. in den Fällen der §§ 629, 634 ist jeder …