Bei der Berechnung der Distanzfracht kommt in Anschlag nicht allein das Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der noch zurückzulegenden Entfernung, sondern auch das Verhältnis des Aufwandes an Kosten und Zeit, der Gefahren und Mühen, welche durchschnittlich mit dem vollendeten Teile der Reise verbunden sind, zu denen des nicht vollendeten Teiles.
Rückverweise
UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 670
…Überfahrtsgeld nach dem Verhältnisse der zurückgelegten zur ganzen Reise zu zahlen. (3) Bei der Berechnung des zu zahlenden Betrags ist die Vorschrift des § 631 maßgebend.…
§ 640
…auch vor dem Antritte der Reise aus dem letzteren, aufgelöst, so erhält der Verfrachter für die Zureise eine nach den Grundsätzen der Distanzfracht (§ 631) zu bemessende Entschädigung. (2) In anderen Fällen einer zusammengesetzten Reise kommen die §§ 628 bis 639 insoweit zur Anwendung, als die Natur und…