Dieser Abschnitt gilt für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern sowie für Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer und einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.
Rückverweise
…zu entgegnen: [28] 2.4.1. Schon in Rz 75 der Vorentscheidung wurde unter Hinweis auf die insoweit einhellige Lehre und die Bestimmung des § 455 UGB („Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern“) festgehalten, dass § 456 UGB ein beiderseitiges Unternehmergeschäft voraussetzt. Ein solches liegt aber beim für den ausgeschlossenen Gesellschafter unfreiwilligen…
…456 UGB beträgt bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Diese Regelung gilt gemäß § 455 UGB für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern. Unternehmer ist, wer ein Unternehmen im Sinn von § 1 Abs 2 UGB betreibt (§ 1 Abs …
…1. 2007 in Kraft; auf Sachverhalte, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet hatten, blieben aber die bisher geltenden Bestimmungen anwendbar. Auch nach § 455 UGB idF BGBl I Nr 50/2013 gilt der Abschnitt über den Zahlungsverzug für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern sowie für Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer…
…dieser Bestimmung beträgt bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Diese Bestimmung gilt nach § 455 UGB für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern. 5.3. Die Richtlinie RL 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist nach ihrem Art 1 nur…
UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 5 Anwendungsbereich der weiteren Bücher
…des Dritten Buches ergibt sich aus § 189, der des Vierten Buches aus § 343, für dessen Achten Abschnitt aber aus § 455, und der des Fünften Buches aus den §§ 1 bis 3.…
…negativen Beeinflussung der Liquidität der Unternehmen, der Erschwerung ihrer Finanzbuchhaltung und der Beeinträchtigung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit ( Haberer/Zehetner in Straube/Ratka/Rauter , § 455 UGB I 4 Rz 8; ErwGr 3 der Zahlungsverzug-RL 2011). 7.4. Im vorliegenden Fall erfolgte die Übertragung des Geschäftsanteils zwischen den Parteien…
…nach dem 16. 3. 2013 geschlossene Verträge anzuwenden ist (§ 906 Abs 25 UGB) und ein beiderseitiges Unternehmergeschäft voraussetzt (§ 455 UGB), beträgt bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; die Klägerin fordert weniger. Soweit der Schuldner für…