Durch Annahme des Gutes und des Frachtbriefs wird der Empfänger verpflichtet, dem Frachtführer nach Maßgabe des Frachtbriefs Zahlung zu leisten.
Rückverweise
…Lager eingelagert werde. Eine Vollmachtsüberschreitung durch Anto J***** liege nicht vor. Durch die Annahme des Frachtguts und des Frachtbriefs werde der Empfänger verpflichtet (§ 436 UGB) nach Maßgabe des Frachtbriefs zu zahlen. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil. Es behandelte die Beweisrüge des Beklagten großteils nicht und hielt die erstgerichtlichen Feststellungen insbesondere…