7Ob167/19p—OGH Entscheidung
24. April 2020
…wird angenommen, dass die Verladung im Zweifel, namentlich – wie hier – ohne abweichende Vereinbarung, Sache des Absenders ist (RS0073756 [T1, T6]). Nach § 425 UGB übernimmt nämlich der Frachtführer (nur) die Ausführung der Beförderung von Gütern (7 Ob 135/18f). Demnach liegt das Laden außerhalb des Beförderungsvertrags (RS0073756…