§ 349 Schadenersatz
§ 349 Schadenersatz — UGB
§ 349 Schadenersatz — UGB
Zuerst erschienen durch
dRGBl. S 219/1897 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2007
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40069962
Zuletzt nach Updates gesucht am
Unter Unternehmern umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn.
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