UGB
Gliederung
Drittes Buch Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung
DRITTER ABSCHNITT Konzernabschluss, Konzernlagebericht, konsolidierter Corporate Governance-Bericht und konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
SECHSTER TITEL Anteilmäßige Zusammenfassung der Jahresabschlüsse verbundener Unternehmen
§ 262 (anteilmäßige Konsolidierung)
(1) Führt ein in einen Konzernabschluß einbezogenes Mutter- oder Tochterunternehmen ein anderes Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren nicht in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen, so darf das andere Unternehmen in den Konzernabschluß entsprechend den Anteilen am Kapital einbezogen werden, die dem Mutter- oder dem Tochterunternehmen gehören.
(2) Auf die anteilmäßige Zusammenfassung der Jahresabschlüsse verbundener Unternehmen (anteilmäßige Konsolidierung) sind die §§ 250 bis 258, 260 und 261 entsprechend anzuwenden.
§ 262 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 262 (anteilmäßige Konsolidierung)
…Begriff § 262. (1) Führt ein in einen Konzernabschluß einbezogenes Mutter- oder Tochterunternehmen ein anderes Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren nicht in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen, so…
§ 266 Weitere Angaben
…1 und 3 ist auf die Beschäftigten der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen Bezug zu nehmen; die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer von gemäß § 262 nur anteilig einbezogenen Unternehmen ist gesondert anzugeben; 5. bei der Angabe von Geschäften von in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen und mit nahe stehenden Unternehmen und…
§ 198 Inhalt der Bilanz
…noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflusst; 3. in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des § 262 Abs. 1 , wenn das Mutterunternehmen in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern, und es wahrscheinlich ist, dass…
§ 258 Steuerabgrenzung
…bleiben auch Differenzen, die sich zwischen dem steuerrechtlichen Wertansatz einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen, einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des § 262 Abs. 1 und dem unternehmensrechtlichen Wertansatz des im Konzernabschluss angesetzten Nettovermögens ergeben, wenn das Mutterunternehmen in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung…
§ 155 VAG 2016 · VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 155 Anhang und Konzernanhang
…Geschäftsjahr verursachte Personalaufwand sind im Anhang und im Konzernanhang getrennt nach Geschäftsaufbringung (Verkauf) und Betrieb darzustellen; die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer von gemäß § 262 UGB nur anteilsmäßig einbezogenen Unternehmen ist im Konzernanhang gesondert anzugeben. (16) Betragsangaben gemäß Abs. 1, 2, und 5 bis 15 können in vollen 1 …
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