UGB
Gliederung
Drittes Buch Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung
DRITTER ABSCHNITT Konzernabschluss, Konzernlagebericht, konsolidierter Corporate Governance-Bericht und konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
VIERTER TITEL Vollständige Zusammenfassung der Jahresabschlüsse verbundener Unternehmen (Vollkonsolidierung)
§ 255 Zusammenfassung von Forderungen und Schulden verbundener Unternehmen
(1) Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Beziehungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen.
(2) Abs. 1 braucht nicht angewendet zu werden, soweit die wegzulassenden Beträge nicht wesentlich (§ 189a Z 10) sind.
§ 255 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 255 Zusammenfassung von Forderungen und Schulden verbundener Unternehmen
…Schuldenkonsolidierung) § 255. (1) Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Beziehungen zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen. (2) Abs. …
§ 262 (anteilmäßige Konsolidierung)
Begriff § 262. (1) Führt ein in einen Konzernabschluß einbezogenes Mutter- oder Tochterunternehmen ein anderes Unternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren nicht in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen, so darf das andere Unternehmen in den Konzernabschluß entsprechend den Anteilen am Kapi…
Art. 17 Artikel XVII
Änderung des Rechnungslegungsgesetzes (Anm.: aus BGBl. Nr. 532/1993, zu, dRGBl. S 219/1897) Das Rechnungslegungsgesetz, BGBl. Nr. 475/1990, wird wie folgt geändert: Art. XI Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: „Abweichend davon treten die §§ 244 bis 267 mit 1. Jänner 1995 in Kraft, sofern da…
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