2Ob41/15s—OGH Entscheidung
19. Januar 2016
…dann Unzeit, wenn deren Ende, anders als hier, absehbar sei. Die Gesellschaftsanteile fielen in den Nachlass. Den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen (§ 76 GmbHG; § 177 UGB) sei nicht zu entnehmen, dass insofern vor der Einantwortung eine Feilbietung unzulässig wäre. Rechtsmissbrauch sei nicht zu erkennen. In Bezug auf die Nutzung der Liegenschaften…