Art. 6 § 1 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 49/1999, zu den §§ 245a und 274, dRGBl. S 219/1897)
In Kraft seit 27. März 1999
Up-to-date
Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes können erstmalig auf Geschäftsjahre angewendet werden, die nach dem 31. Dezember 1997 beginnen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden