§ 23 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Juli 2026
Up-to-date
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft. Wenn die Evaluierung gemäß § 13 ergibt, dass der Fondszweck durch Maßnahmen der Zukunftssicherung für Kinder erreicht werden kann, schlägt die Bundesregierung dem Nationalrat ein Außerkrafttreten des Gesetzes mit 31. Oktober 2030 vor.
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