(1) Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes belaufen.
(2) Nähere Details betreffend die antragsberechtigten Unternehmen werden in den Förderungsrichtlinien gemäß § 5 Abs. 1 festgelegt.
Rückverweise
UEZG · Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz
§ 15 In- und Außerkrafttreten
… 108 Abs. 3 AEUV gewährt werden. (Anm. 1) (1a) § 1 Abs. 1a bis Abs. 4, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Z 1 und Z 2, § 3 Abs. 2, § 5…
§ 1 Gegenstand der Förderung, Abwicklung
…Förderungsprogrammes des Bundes ist die Unterstützung von energieintensiven Unternehmen in Bezug auf die derzeit hohen Energiekosten. (1a) Liegt der Jahresumsatz von Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 unter 700.000 Euro, entfällt für Zuschüsse gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 das Kriterium der Energieintensität gemäß…
§ 8
…Unternehmen gemäß § 1 Abs. 1a bis zu einer in den Förderungsrichtlinien bestimmenden Zuschusshöhe werden darüber hinaus Kosten für die Antragstellung teilweise ersetzt . 2. Anteile von Mehraufwendungen für Strom, Erdgas und direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) die energieintensiven Unternehmen von 1. Oktober …