§ 40 Allgemeines — UbG
Soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, sind auf die Unterbringung Minderjähriger die bisherigen Abschnitte anzuwenden
… Erg.-Lfg 223; Teschner/Widlar/Pöltner , ASVG, 84. Erg. Lfg 790/23). 3. Zu den Kosten der Unterbringung nach dem UbG: § 40 UbG regelt die Kostentragung durch den Bund für die gerichtlichen Verfahrenskosten; zu diesen sind auch die Gebühren des Sachverständigen sowie der mit dem Einschreiten des Patientenanwalts…
…begehrten Rechtsmittelbeantwortungskosten stehen dem Revisionsrekursgegner nicht zu, weil die Bestimmung des § 78 AußStrG über den Kostenersatz wegen der abweichenden Sonderbestimmung des § 40 UbG nicht anwendbar ist (vgl § 1 Abs 3 AußStrG; Kopetzki , Grundriss des Unterbringungsrechts³ [2012] Rz 445 mit Hinweis auf 7 …
…des Bewohners nach § 8 Abs 1 HeimAufG oder seines Sachwalters (s zur inhaltsgleichen und als historisches Vorbild dienenden Kostenbestimmung des § 40 UbG: Hopf/Aigner , UbG § 40 Anm 1; Kopetzki , Grundriss des Unterbringungsrechts 2 Rz 445) noch die Kosten eines bevollmächtigten Vertreters des Bewohnervertreters…
Rückverweise