Im Revisionsrekursverfahren gelten die §§ 28 Abs. 3 und 29 Abs. 3 sinngemäß.
Rückverweise
Das Revisionsrekursverfahren bei einem Rechtsmittel des Kranken nach § 38 UbG ist in analoger Anwendung des § 29a UbG und seines Verweises auf § 28 Abs 3 UbG einseitig.…
…dem Rechtsmittel des Kranken keine Folge zu geben. [11] Die Revisionsrekursbeantwortung ist unzulässig. Gemäß § 28 Abs 2 UbG, der zufolge § 29a UbG auch für das Revisionsrekursverfahren gilt, kommt das Recht zur Rekursbeantwortung nur dem Kranken und seinem Vertreter gegen Rechtsmittel des Leiters der Einrichtung zu. Ein Verfahren…
…dem Kranken und seinem Vertreter gegen Rechtsmittel des Abteilungsleiters zu. Die Rekursbeantwortung ist innerhalb von sieben Tagen ab Zustellung des Rechtsmittels einzubringen. Gemäß § 29a UbG gilt im Revisionsrekursverfahren § 28 Abs 3 UbG sinngemäß. In § 28 Abs 2 und 3 UbG verkürzte der Gesetzgeber die…
…Jugendwohlfahrtsträger erhobene Revisionsrekurs ist daher mangels Rechtsmittellegitimation des Patienten (und seines Vertreters) unzulässig. Nach § 28 Abs 3 UbG, der gemäß § 29a UbG im Revisionsrekursverfahren sinngemäß gilt, kommt das Recht zur Rekursbeantwortung nur dem Kranken und seinem Vertreter gegen Rekurse des Leiters der Einrichtung zu. Die vom Verein…
…Sinn der beschlossenen Aufhebung zur Verfahrensergänzung Folge zu geben. B. Zur Revisionsrekursbeantwortung: Gemäß § 28 Abs 3 UbG, der zufolge § 29a UbG auch für das Revisionsrekursverfahren gilt, kommt das Recht zur Rekursbeantwortung nur dem Kranken und seinem Vertreter gegen Rechtsmittel des Leiters der Einrichtung zu (7 …
…dem Kranken und seinem Vertreter gegen Rechtsmittel des Abteilungsleiters zu. Die Rekursbeantwortung ist innerhalb von sieben Tagen ab Zustellung des Rechtsmittels anzubringen. Gemäß § 29a UbG gilt im Revisionsrekursverfahren § 28 Abs 3 UbG sinngemäß. Der zuständige Fachsenat hat bereits in seiner Entscheidung 7 Ob 152/11w…
…einseitig. Im hier vorliegenden Verfahren nach § 38 UbG gibt es keine eigenen Vorschriften für den Revisionsrekurs und auch keinen Verweis auf § 29a UbG. In analoger Anwendung des § 29a UbG und seines Verweises auf § 28 Abs 3 UbG ist das Revisionsrekursverfahren bei einem Rechtsmittel…