§ 24 — UbG
Der Abteilungsleiter hat vor Beginn der mündlichen Verhandlung dem Gericht die Krankengeschichte zugänglich zu machen und dafür zu sorgen, dass der Patient an der mündlichen Verhandlung teilnehmen kann. Dabei ist auch darauf zu achten, dass andere Patienten die Verhandlung tunlichst nicht wahrnehmen können.
§ 30 ÜbG · ÜbG · Übernahmegesetz
§ 30 Verfahren
… 35. (2) Das Verfahren vor der Übernahmekommission ist nach dem AVG zu führen; in Bezug auf die mündliche Verhandlung sind die §§ 24 und 25 VwGVG sinngemäß anzuwenden. Strafverfahren gemäß § 35 sind nach dem VStG zu führen. (3) Die Übernahmekommission kann auf eine mündliche Verhandlung verzichten…
§ 27b Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland und Notierung im Ausland
…Objektivitätsgebot (§ 12), über die Verpflichtung zur Stellung eines Angebots (§§ 22 bis 23), über die Ausnahmen von der Angebotspflicht (§ 24), über die Anzeigepflicht bei kontrollierender Beteiligung (§ 25), über das Überschreiten der gesicherten Sperrminorität (§ 26a), über das Feststellungsverfahren (§ 26b), über…
§ 37 In-Kraft-Treten
…und 27d in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 72/2007 treten am 15. Dezember 2007 in Kraft. (3) § 24 Abs. 2, § 26a Abs. 3 und § 27a Abs. 5 in der Fassung des Aktienrechts-Änderungsgesetzes 2009, BGBl…
§ 26a Überschreiten der gesicherten Sperrminorität
…auf höchstens 26 vom Hundert beschränkt ist oder wenn der Rechtsträger, der die Stimmrechte aus der gesicherten Sperrminorität letztlich ausüben kann, nicht wechselt (§ 24 Abs. 3). (4) Die Übernahmekommission kann auf Antrag des Beteiligten das Ruhen der Stimmrechte ganz oder teilweise aufheben und stattdessen Bedingungen und Auflagen (§…
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